Die Library of Congress hielt es für angebracht, Rooting und Jailbreaking (für das iPhone) ausdrücklich von der DMCA auszunehmen. Dies bedeutet, dass es jetzt zu 100 Prozent legal ist, sich nach Herzenslust zu richten, ohne Angst vor rechtlichen Schritten gegen Sie zu haben. Überprüfen Sie den genauen Wortlaut:
"Computerprogramme, die es Mobiltelefonen ermöglichen, Softwareanwendungen auszuführen, wenn eine Umgehung nur zum Zweck der Ermöglichung der Interoperabilität solcher Anwendungen mit Computerprogrammen auf dem Telefonhörer erfolgt, wenn sie rechtmäßig erworben wurden."
Dies bedeutet nicht, dass HTC, Motorola und andere Hersteller nicht weiterhin versuchen können (oder werden), ihre Geräte gesperrt zu halten. Es bedeutet nur, dass sie die Anwälte nicht über Sie informieren können, wenn Sie sich für Root entscheiden.
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Erklärung des Kongressbibliothekars zu § 1201 Regelsetzung
Gemäß § 1201 (a) (1) des Urheberrechtsgesetzes muss ich alle drei Jahre feststellen, ob es Werkklassen gibt, die vom gesetzlichen Verbot der Umgehung von Technologien, die den Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Werk wirksam kontrollieren, ausgenommen sind. Diese Feststellung treffe ich am Ende eines Regelwerks, das vom Register of Copyrights durchgeführt wird und das mir eine Empfehlung gibt. Auf der Grundlage dieses Verfahrens und der Empfehlung des Registers muss festgestellt werden, ob das Verbot der Umgehung von technischen Maßnahmen, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kontrollieren, nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit der Nutzer bestimmter Klassen von urheberrechtlich geschützten Werken hat oder haben wird nicht verletzende Verwendungen dieser Werke. Die Werkklassen, die ich im vorigen Verfahren benannt habe, laufen am Ende des laufenden Verfahrens aus, es sei denn, Befürworter einer Klasse beweisen ihren Fall erneut.
Dies ist das vierte Mal, dass ich eine solche Entscheidung getroffen habe. Heute habe ich sechs Werkklassen benannt. Personen, die Zugangskontrollen umgehen, um Arbeiten dieser sechs Klassen nicht zu missbrauchen, unterliegen nicht dem gesetzlichen Umgehungsverbot.
Wie ich am Ende des letzten Verfahrens festgestellt habe, ist es wichtig, die gesetzlich festgelegten Ziele und die Rolle, die ich dabei habe, zu verstehen. Dies ist keine umfassende Bewertung der Erfolge oder Misserfolge des DMCA. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob aktuelle Technologien, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken regeln, die Fähigkeit des Einzelnen beeinträchtigen, Werke auf rechtmäßige und nicht störende Weise zu nutzen. Die DMCA verbietet nicht die Umgehung von Kopierkontrollen, und daher geht es bei diesem Regelerstellungsverfahren nicht um Technologien, die das Kopieren steuern. Dies gilt auch nicht für die Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen herzustellen oder zu vertreiben, die zum Umgehen von Zugangskontrollen verwendet werden, die in einem anderen Teil von Abschnitt 1201 geregelt sind.
Bei dieser Regelsetzung erhielt das Register of Copyrights 19 erste Einreichungen, in denen 25 Werkklassen vorgeschlagen wurden, von denen viele in Themenbereichen dupliziert waren. Das Register organisierte diese in 11 Gruppen und veröffentlichte sie in einer Bekanntmachung über die vorgeschlagene Regelsetzung, in der Kommentare zu den vorgeschlagenen Klassen erbeten wurden. Sechsundfünfzig Kommentare wurden eingereicht. Siebenunddreißig Zeugen erschienen während der vier Tage der öffentlichen Anhörungen in Washington und in Palo Alto, Kalifornien. Niederschriften der Anhörungen, Kopien aller Kommentare und Kopien anderer Informationen, die im Register eingegangen sind, wurden auf der Website des Copyright Office veröffentlicht.
Die sechs Werkklassen sind:
(1) Spielfilme auf DVDs, die rechtmäßig hergestellt und erworben wurden und die durch das Content-Scrambling-System geschützt sind, wenn eine Umgehung nur durchgeführt wird, um die Einbeziehung kurzer Teile von Spielfilmen in neue Werke zum Zwecke der Kritik oder Kommentierung zu erreichen, und wenn die Person, die eine Umgehung vornimmt, glaubt und berechtigte Gründe für die Annahme hat, dass eine Umgehung notwendig ist, um den Verwendungszweck in den folgenden Fällen zu erfüllen:
(i) Bildungszwecke von Hochschul- und Universitätsprofessoren sowie von Studenten der Film- und Medienwissenschaften an Hochschulen und Universitäten;
(ii) Dokumentarfilmproduktion;
(iii) Nichtkommerzielle Videos
(2) Computerprogramme, die es Mobiltelefonen ermöglichen, Softwareanwendungen auszuführen, sofern eine Umgehung nur zum Zweck der Interoperabilität solcher Anwendungen mit Computerprogrammen auf dem Mobiltelefon erfolgt, wenn sie rechtmäßig erworben wurden.
(3) Computerprogramme in Form von Firmware oder Software, die es gebrauchten Mobiltelefonen ermöglichen, eine Verbindung zu einem drahtlosen Telekommunikationsnetz herzustellen, wenn der Eigentümer der Kopie des Computerprogramms eine Umgehung nur veranlasst, um eine Verbindung zu einem drahtlosen Netzwerk herzustellen Telekommunikationsnetz und der Zugang zum Netz werden vom Betreiber des Netzes genehmigt.
(4) Videospiele, die auf Personalcomputern zugänglich und durch technische Schutzmaßnahmen geschützt sind, die den Zugang zu rechtmäßig beschafften Werken regeln, wenn Umgehungen nur zum Zwecke der Überprüfung, Untersuchung oder Behebung von Sicherheitslücken oder Schwachstellen nach Treu und Glauben vorgenommen werden, wenn:
(i) Die aus den Sicherheitstests abgeleiteten Informationen werden in erster Linie verwendet, um die Sicherheit des Eigentümers oder Betreibers eines Computers, Computersystems oder Computernetzwerks zu fördern. und
(ii) Die aus den Sicherheitstests abgeleiteten Informationen werden auf eine Weise verwendet oder gepflegt, die keine Urheberrechtsverletzung oder einen Verstoß gegen geltendes Recht erleichtert.
(5) Computerprogramme, die durch Dongles geschützt sind, die den Zugriff aufgrund von Fehlfunktionen oder Beschädigungen verhindern und veraltet sind. Ein Dongle gilt als veraltet, wenn er nicht mehr hergestellt wird oder wenn ein Ersatz oder eine Reparatur auf dem kommerziellen Markt nicht mehr zumutbar ist. und
(6) Literarische Werke, die im E-Book-Format verbreitet werden, wenn alle vorhandenen E-Book-Editionen des Werks (einschließlich der von autorisierten Stellen bereitgestellten digitalen Texteditionen) Zugangskontrollen enthalten, die die Aktivierung der Vorlesefunktion des Buches oder der Bildschirmleser, die das Buch wiedergeben, verhindern Text in ein spezielles Format.
Alle diese Werkklassen haben ihren Ursprung in Klassen, die ich am Ende des vorangegangenen Regelwerks festgelegt habe, aber einige der Klassen haben sich aufgrund von Unterschieden in den Fakten und Argumenten, die im aktuellen Verfahren dargelegt werden, geändert. Im vorherigen Verfahren habe ich zum Beispiel eine Klasse bestimmt, die es Film- und Medienwissenschaftlern ermöglicht, sich an der nicht verletzenden Aktivität zu beteiligen, Filmclips für den Unterricht zusammenzustellen. In dem gegenwärtigen Verfahren befürwortete die Aufzeichnung eine Ausweitung dieser Klasse, um die Aufnahme kurzer Teile von Spielfilmen in Dokumentarfilme und nichtkommerzielle Videos zu Zwecken der Kritik oder Kommentierung zu ermöglichen, wenn die Person, die eine Umgehung vornimmt, dies nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält diesen Zweck erfüllen. Ich stimme dem Register zu, dass die Aufzeichnung zeigt, dass es manchmal notwendig ist, Zugangskontrollen auf DVDs zu umgehen, um diese Art von fairem Gebrauch von kurzen Abschnitten von Filmen zu machen.