Samsung hat einen weiteren Rückschlag in der Europäischen Union erlitten. Wochen, nachdem ein deutsches Gericht eine einstweilige Verfügung über das Galaxy Tab 10.1 angeordnet hatte, entschied ein niederländisches Gericht zugunsten von Apple gegen Samsungs Smartphones der Galaxy-Reihe. Laut der Entscheidung hat Samsung das Patent EP 2059868 verletzt, das für ein "tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung" steht.
Hier ist eine Beschreibung des Patents:
Es wird ein tragbares elektronisches Gerät mit einem Touchscreen-Display zur Fotoverwaltung offenbart. Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein computerimplementiertes Verfahren, bei dem das tragbare elektronische Gerät eine Anordnung von Miniaturbildern anzeigt, die einem Satz von fotografischen Bildern entsprechen. Das Gerät ersetzt die angezeigte Anordnung von Miniaturbildern durch ein vom Benutzer ausgewähltes fotografisches Bild, wenn ein Benutzerkontakt mit einem entsprechenden Miniaturbild in der Anordnung festgestellt wird. Das vom Benutzer ausgewählte Foto wird in einem größeren Maßstab als das entsprechende Miniaturbild angezeigt. Das tragbare Gerät zeigt ein anderes fotografisches Bild als Ersatz für das vom Benutzer ausgewählte fotografische Bild gemäß einer Bildlaufgeste an. Die Bildlaufgeste umfasst eine im Wesentlichen horizontale Bewegung des Benutzerkontakts mit dem Touchscreen-Display.
Die Entscheidung gilt für drei Samsung-Handys:
- Galaxy S
- Galaxy S II
- Galaxy Ace
Die drei Telefone können nicht von Samsung-Tochterunternehmen in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land verkauft werden, das das betreffende Patent anerkennt. Samsung hat geschworen, weiter zu kämpfen, und der Krieg wird wahrscheinlich nicht so bald zu Ende sein. Bleib dran.
Quellen: Foss Patents; Moosedog
Update: Samsung hat eine Antwort auf die gerichtliche Entscheidung veröffentlicht und erklärt, dass sie alles tun werden, um sicherzustellen, dass die Galaxy-Handys in der EU verfügbar sein werden.
Hier ist ihre Aussage:
Die heutige Entscheidung ist eine Bestätigung dafür, dass die Produktpalette von GALAXY innovativ und unverwechselbar ist. In Bezug auf den in der Entscheidung genannten einzigen Verstoß werden wir alle möglichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich rechtlicher Schritte, um sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit unserer GALAXY-Smartphones für niederländische Verbraucher nicht beeinträchtigt wird.
Es wird nicht erwartet, dass diese Entscheidung den Umsatz in anderen europäischen Märkten beeinflusst.
Samsung kann auf eine stolze Innovationsgeschichte in der Mobilfunkbranche zurückblicken. Wir werden unsere Pläne fortsetzen, neue Produkte und Technologien einzuführen, die die Erwartungen der Verbraucher erfüllen und übertreffen. Und wir werden unsere Rechte an geistigem Eigentum durch die laufenden Gerichtsverfahren auf der ganzen Welt verteidigen.
Das Urteil stellte keine IP-Verstöße von Samsung GALAXY Tab-Geräten fest. Es stellte sich heraus, dass Samsungs GALAXY S, GALAXY S II und GALAXY Ace nur eines der zehn Schutzrechte verletzt haben, die in der Klage angeführt wurden.
Das Gericht entschied, dass die Muttergesellschaft Samsung Electronics Co. Ltd die genannten Produkte in den Niederlanden nicht verkaufen darf. Dies wirkt sich nicht auf den Umsatz von Samsung Electronics im europäischen Ausland aus.
Das Gericht entschied, dass die in den Niederlanden ansässigen Tochterunternehmen von Samsung die genannten Produkte in den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Finnland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Schweden und der Schweiz nicht verkaufen dürfen, bis die angeführte einzelne Zuwiderhandlung behoben ist.
Das Urteil sieht eine Nachfrist bis zum 14. Oktober vor, um die angeführte einzelne Zuwiderhandlung zu beheben.
Quelle: Samsung Morgen